Kanzlei-Info

 

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RA Ulrich Poser ist

  1. seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen
  2. seit 2009 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  3. Geschäftsführer der Veranstaltungsrechtskanzlei Poser
  4. Inhaber der auf die Veranstaltungsbranche spezialisierten Seminarfirma POSER-Seminare (www.poser-seminare.de)
  5. Vorsitzender und Justiziar des Berufsverbandes „Der Veranstaltungsberater e.V.“ (www.veranstaltungsberater.online)
  6. seit 2013 Datenschutzbeauftragter TÜV®
  7. seit November 2018 Geschäftsführer von FOSHUM – Fortbildungsservice für Hamburger Urheber- und Medienrechtler (rechtsanwalt-poser.de/FOSHUM/)

 

Von 1996 bis 2002 war Ulrich Poser Justiziar des idkv (bis 2018: bdV Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft), von 2002 bis 2016  Lehrbeauftragter/Dozent für den Kurs “Recht der Veranstaltungsbranche” im Studiengang Kulturmanagement am Institut KMM der Hochschule für Musik und Theater in Hamburg und von 2009 bis 2016 Justiziar der Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen e. V. (www.inthega.de).

Von 2015 bis 2020 war er zudem Kooperationsanwalt des DSSV e.V. – Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (www.dssv.de) und zwei Jahrzehnte lang, von 2002 bis 2022, Kooperationsanwalt des Europäischen Verbandes der Veranstaltungs-Centren e.V. (www.evvc.org)

 

Im Januar 2013 wurde Ulrich Poser von Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen zum Stellvertreter für das Mitglied des Beirats bei der Künstlersozialkasse für den Bereich Darstellende Kunst berufen (www.kuenstlersozialkasse.de).

 

RA Ulrich Poser ist auf das Gebiet des Veranstaltungsrechts im weitesten Sinne und auf das Medienrecht (Urheberrecht, Verlagsrecht, medienbezogenes Marken- und Wettbewerbsrecht, Internet- und Presserecht) sowie branchenspezifisches Steuerrecht spezialisiert.

RA Poser ist für alle rechtlichen Fragen rund um die Themen veranstaltungsbezogenes Vertragsrecht (Konzert-, Künstler-, Gastspielverträge), Gema, GVL, Künstlersozialabgabe, beschränkte Steuerpflicht (§ 50 a EStG), Umsatzsteuer (Steuerermäßigungen, Steuerbefreiungen, Reverse-Charge) sowie das Recht der Versammlungsstätten-Verordnungen, Veranstaltungssicherheit, Verkehrssicherungspflichten, Betreiberpflichten, Veranstaltungen & Versicherungsfragen sowie in seiner Eigenschaft als Datenschutzbeauftragter TÜV (R) für das Datenschutzrecht von Veranstaltern und Betreibern zuständig. In Bezug auf Veranstaltungen aller Art bietet RA Poser seinen Mandanten eine 360-Grad-Rundumbetreuung an.

 

Neben Kommunen, Kulturämtern, Spielstätten, Betreibern, Betriebsgesellschaften, Hallenbetreibern, Veranstaltern, Produktionsgesellschaften, Theatern, in- und ausländischen Künstlern, internationalen Musikern, Schauspielern, Managern, Agenten, Tonträgerfirmen und Verlagen zählen – insbesondere im Bereich des Markenschutzes – mittelständische Unternehmen zur Klientel der Kanzlei.

 

RA Ulrich Poser ist Co-Autor des Anfang 2010 im Verlag C.H. Beck in der 2. Auflage erschienenen Werks “Sponsoringvertrag” und Autor des 2012 in der 2. Auflage bei C.H. Beck erschienenen Fachbuchs “Konzert- und Veranstaltungsverträge“.

 

Von April 2009 bis März 2018 war Ulrich Poser zusammen mit u.a. Prof. Dr. Gereon Röckrath Mitherausgeber des „Handbuch Kulturmanagement“, vormals Praxishandbuch „Kultur & Recht“.

 

Mitgliedschaften RA Ulrich Poser:
Gesellschaft der Freunde Bayreuth e.V.
Leiter und Geschäftsführer FOSHUM, Fortbildungsservice für  Hamburger Urheber- und Medienrechtler: www.rechtsanwalt-poser.de/FOSHUM/

Foto: Frank Paul, ants and butterflies, Berlin