Das Kerngebiet der Kanzlei ist die Beratung und gerichtliche Vertretung im Urheber- und Medienrecht für alle Urheber:innen und Kreative wie z.B. Texter:innen, Komponist:innen, Arrangeur:innen sowie für Verlage und Agenturen, Musiker:innen, Künstler:innen sowie im Veranstaltungsrecht für alle Veranstalter:innen, Gastspieldirektionen, Kommunen, Kulturämter, Spielstätten wie Theater und Konzerthäuser, Clubs, Sportstudios, Hallen, Festivals sowie alle Betreiber:innnen.
Rechtsanwalt Ulrich Poser steht Ihnen darüber hinaus auch in allen rechtlichen Fragen mit Bezug zum Künstlersozialversicherungsgesetz, insbesondere zur Künstlersozialabgabe, zur beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstler:innen und Produktionsgesellschaften sowie zu allen Umsatzsteuerfragen mit Bezug zur Veranstaltungsbranche und zur Veranstaltungssicherheit im weitesten Sinne beratend zur Verfügung.
Donnerstag, 19.09.24, 13-14 Uhr. Thema: „Kinder- und Jugendschutz bei Veranstaltungen – das Praxisseminar“
Hier finden Sie weitere Informationen:
Keine Künstlersozialabgabe auf Geschäftsführergehälter: Die Künstlersozialkasse unterwarf das Gehalt von 2 Geschäftsführern eines Tonstudios zunächst der Künstlersozialabgabe. Es ging um einige tausend Euro für die Vergangenheit und die Zukunft. Nach Einschaltung von RA Poser wurde diese Forderung vollständig zurück genommen und das Nichtanfallen der Küso für die Zukunft bestätigt. (September 2023)
Großer urheberrechtlicher Plagiatsprozess eines Hochschullehrers gegen die Hochschule über 2 Instanzen: Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln sprechen einem Hochschullehrer wegen unberechtigter Nutzung der von ihm erschaffenen Seminarunterlagen durch 2 Dozenten der Hochschule einen höheren Schadensersatzbetrag wegen Verletzung seines Urheberrechts zu. (März 2023)
Nutzung gemafreier Musik: Die GEMA verlangt von einer Sportstudio-Betreiberin Lizenzen in Höhe von mehr als 20.000,00 Euro. Das Landgericht Frankfurt am Main spricht der GEMA nach einem Teilanerkenntnis 56,00 Euro zu. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen. (Februar 2023)
Erfolg in örtlicher Zuständigkeitsfrage: GEMA kann in Hamburger Niederlassung verklagt werden (§ 21 ZPO)! (Juni 2022)
GEMA-Pflicht in Reisebussen: GEMA nimmt Klage vor dem Amtsgericht Bielefeld nach richterlichem Hinweis zurück. (April 2022)
Keine GEMA-Pflicht von Schulabschlussfeiern: GEMA verliert Prozess vor dem Amtsgericht Bielefeld. (März 2022)
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht ohne Weiteres persönlich für Forderungen der GEMA gegen die GmbH. GEMA nimmt Klage vor dem Landgericht Potsdam nach gerichtlichen Hinweisen zurück. (Dezember 2021)
Rechtsanwalt Ulrich Poser bietet als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht eine umfassende Beratung in allen Fällen mit Bezug zum Urheberrecht und vertritt Sie vor Gericht. Mehr…
RA Poser schult und berät Sie in Sachen Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten. Mehr…
RA Poser erstellt für Veranstalter:innen und Betreiber:innen Mietverträge, Vermiet-AGB, Hausordnungen sowie Online-Kartenverkaufs-AGB (KK-AGB) und natürlich Konzert- und Veranstaltungsverträge.
RA Poser überprüft für Sie auch alle Künstler- und Labelverträge
sowie Verlagsverträge anwaltlich. Mehr…
RA Poser hilft Ihnen in allen Fragen des veranstaltungsbezogenen Steuerrechts. Hier geht es um § 50a EStG und das einschlägige Umsatzsteuerrecht Mehr…
RA Poser übernimmt Ihr komplettes Forderungsmanagement: Von der Mahnung bis zum Inkasso. Mehr…
RA Ulrich Poser berät Sie anwaltlich bei der Gründung und dem Betrieb von Unternehmen und Non-Profit-Organisationen. Mehr…
RA Ulrich Poser hilft Ihnen, Marken, Titel und geschäftliche Bezeichnungen zu schützen und vertritt Sie anwaltlich im Falle der Verletzung Ihrer Rechte. Mehr…
In seiner Eigenschaft als Datenschutzbeauftragter TÜV (R) hilft Ihnen Ulrich Poser dabei, Ihre Datenschutzbelange im Unternehmen DSGVO-konform zu gestalten. Ulrich Poser erstellt Ihnen
– eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
– eine interne Datenschutz-Mitarbeiteranweisung
– interne Datenschutz-Guidelines (technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz)
– DSGVO-konforme Verträge mit Auftragsverarbeitern
• RA Poser zum BGH-Urteil „Zahnarztpraxis contra GEMA“ auf impulse.de (externer Link)
• RA Ulrich Poser in der Welt am Sonntag vom 24. Mai 2015 zum Thema GEMA und Stadtfeste (PDF 502kB)
Lesen Sie die Fachartikel als PDF, das erforderliche Passwort erhalten Sie auf Nachfrage per E-Mail.
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Veröffentlichungen bei C. H. Beck
Konzert- und Veranstaltungsverträge
Sponsoringvertrag
Zentrale Aspekte wie Künstlergage, Zahlungsgepflogenheiten, beschränkte Steuerpflicht, Freistellungsmöglichkeiten, Umsatzsteuerfragen usw. sind eingehend kommentiert.
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