ANGST VOR DER GEMA? „Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser!“ FRAGEN ZUR GEMA?
ÄRGER MIT DER GEMA ?
Das Motto in Sachen GEMA von RA Poser:
RA Poser berät Sie in Sachen Veranstaltungssicherheit RA Poser berät Sie in allen urheberrechtlichen Angelegenheiten

Rechtsanwalt Ulrich Poser

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Kanzlei für Veranstaltungsrecht

Das Kerngebiet der Kanzlei ist die Beratung und gerichtliche Vertretung im Urheber- und Medienrecht für alle Urheber:innen und Kreative wie z.B. Texter:innen, Komponist:innen, Arrangeur:innen sowie für Verlage und Agenturen, Musiker:innen, Künstler:innen   sowie im Veranstaltungsrecht für alle Veranstalter:innen, Gastspieldirektionen, Kommunen, Kulturämter, Spielstätten wie Theater und Konzerthäuser, Clubs, Sportstudios, Hallen, Festivals sowie alle Betreiber:innnen.
Rechtsanwalt Ulrich Poser steht Ihnen darüber hinaus auch in allen rechtlichen Fragen mit Bezug zum Künstlersozialversicherungsgesetz, insbesondere zur Künstlersozialabgabe, zur beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstler:innen und Produktionsgesellschaften sowie zu allen Umsatzsteuerfragen mit Bezug zur Veranstaltungsbranche und zur Veranstaltungssicherheit im weitesten Sinne beratend zur Verfügung.

Aktuelle Termine mit RA Poser:

 

Online-Seminare zum Veranstaltungsrecht – das Wichtigste in 1 Stunde. Nächster Termin:

Donnerstag, 14.11.24, 13-14 Uhr. Thema: „Der Gastspielvertrag – das Praxisseminar“

 

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

poser-seminare.de

Aktuelle Erfolge von RA Poser:

 

Bundesgerichtshof bestätigt die Siege zweier Mandanten von RA Poser in einem Fall mit Bezug zu Leistungsschutzrechten ausübender Künstler: Mit der Abweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH ein obsiegendes Urteil des Landgerichts Hamburg und ein obsiegendes Berufungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestätigt: Ein Künstlervertrag / Head of Agreement ist sittenwidrig und damit von Anfang an nichtig, wenn in rechtlichen Dingen bei Vertragsabschluss unerfahrene Künstler geknebelt und einseitig benachteiligt werden. Dies ist bei einer fehlenden Vorauszahlung, einer Überwälzung der Produktionskosten auf die ausübenden Künstler, fehlender Verrechnungsmöglichkeit, einer unbestimmten Laufzeit mit benachteiligender Optionsregelung und anderen die Künstler benachteiligenden Regelungen der Fall. Das Label begeht in diesem Fall bei der Verwertung der Aufnahmen eine Urheberrechtsverletzung und ist bis zu 10 Jahren zur Herausgabe des Erlangten (Restschadensersatzanspruch) und zur Leistung von Schadensersatz an die Künstler verpflichtet. (September 2024)

 

 

Keine Künstlersozialabgabe auf Geschäftsführergehälter: Die Künstlersozialkasse unterwarf das Gehalt von 2 Geschäftsführern eines Tonstudios zunächst der Künstlersozialabgabe. Es ging um einige tausend Euro für die Vergangenheit und die Zukunft. Nach Einschaltung von RA Poser wurde diese Forderung vollständig zurück genommen und das Nichtanfallen der Küso für die Zukunft bestätigt. (September 2023)

 

 

Großer urheberrechtlicher Plagiatsprozess eines Hochschullehrers gegen die Hochschule über 2 Instanzen: Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln sprechen einem Hochschullehrer wegen unberechtigter Nutzung der von ihm erschaffenen Seminarunterlagen durch 2 Dozenten der Hochschule einen höheren Schadensersatzbetrag wegen Verletzung seines Urheberrechts zu. (März 2023)

 

 

Nutzung gemafreier Musik: Die GEMA verlangt von einer Sportstudio-Betreiberin Lizenzen in Höhe von mehr als 20.000,00 Euro. Das Landgericht Frankfurt am Main spricht der GEMA nach einem Teilanerkenntnis 56,00 Euro zu. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen. (Februar 2023)

 

 

Erfolg in örtlicher Zuständigkeitsfrage: GEMA kann in Hamburger Niederlassung verklagt werden (§ 21 ZPO)! (Juni 2022)

 

GEMA-Pflicht in Reisebussen: GEMA nimmt Klage vor dem Amtsgericht Bielefeld nach richterlichem Hinweis zurück. (April 2022)

 

Keine GEMA-Pflicht von Schulabschlussfeiern: GEMA verliert Prozess vor dem Amtsgericht Bielefeld. (März 2022)

 

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht ohne Weiteres persönlich für Forderungen der GEMA gegen die GmbH. GEMA nimmt Klage vor dem Landgericht Potsdam nach gerichtlichen Hinweisen zurück. (Dezember 2021)

GEMA

Rechtsanwalt Ulrich Poser kämpft seit vielen Jahren leidenschaftlich für  angemessene Lizenzen und vertretbare Rechnungen für Veranstalter:innen und Musiknutzer:innen in Sachen Gema. Er informiert und berät Sie zu allen Fragen über die Gema sowie deren Tarife und Rechnungen. Mehr…

URHEBERRECHT

Rechtsanwalt Ulrich Poser bietet als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht eine umfassende Beratung in allen Fällen mit Bezug zum Urheberrecht und vertritt Sie vor Gericht. Mehr…

VERANSTALTUNGSSICHERHEIT

RA Poser schult und berät Sie in Sachen Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten. Mehr…

Hallenmietverträge, Vermiet-AGB, Hausordnung, KK-AGB, Konzertverträge

RA Poser erstellt für Veranstalter:innen und Betreiber:innen Mietverträge, Vermiet-AGB, Hausordnungen sowie Online-Kartenverkaufs-AGB (KK-AGB) und natürlich Konzert- und Veranstaltungsverträge.
RA Poser überprüft für Sie auch alle Künstler- und Labelverträge
sowie Verlagsverträge anwaltlich. Mehr…

STEUERRECHT

RA Poser hilft Ihnen in allen Fragen des veranstaltungsbezogenen Steuerrechts. Hier geht es um § 50a EStG und das einschlägige Umsatzsteuerrecht Mehr…

FORDERUNGSMANAGEMENT

RA Poser übernimmt Ihr komplettes Forderungsmanagement: Von der Mahnung bis zum Inkasso. Mehr…

Unternehmensgründung

RA Ulrich Poser berät Sie anwaltlich bei der Gründung und dem Betrieb von Unternehmen und Non-Profit-Organisationen. Mehr…

Namens- und Markenrecht

RA Ulrich Poser hilft Ihnen, Marken, Titel und geschäftliche Bezeichnungen zu schützen und vertritt Sie anwaltlich im Falle der Verletzung Ihrer Rechte. Mehr…

Datenschutzrecht (DSGVO)

In seiner Eigenschaft als Datenschutzbeauftragter TÜV (R) hilft Ihnen Ulrich Poser dabei, Ihre Datenschutzbelange im Unternehmen DSGVO-konform zu gestalten. Ulrich Poser erstellt Ihnen

 

– eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung

– eine interne Datenschutz-Mitarbeiteranweisung

– interne Datenschutz-Guidelines (technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz)

– DSGVO-konforme Verträge mit Auftragsverarbeitern

VERÖFFENTLICHUNGEN VON RA POSER

Lesen Sie die Fachartikel als PDF, das erforderliche Passwort erhalten Sie auf Nachfrage per E-Mail.
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Veröffentlichungen bei C. H. Beck

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