Das Kerngebiet der Kanzlei ist die Beratung und gerichtliche Vertretung im Urheber- und Medienrecht für alle Urheber:innen und Kreative wie z.B. Texter:innen, Komponist:innen, Arrangeur:innen sowie für Verlage und Agenturen, Musiker:innen, Künstler:innen sowie im Veranstaltungsrecht für alle Veranstalter:innen, Gastspieldirektionen, Kommunen, Kulturämter, Spielstätten wie Theater und Konzerthäuser, Clubs, Sportstudios, Hallen, Festivals sowie alle Betreiber:innnen.
Rechtsanwalt Ulrich Poser steht Ihnen darüber hinaus auch in allen rechtlichen Fragen mit Bezug zum Künstlersozialversicherungsgesetz, insbesondere zur Künstlersozialabgabe, zur beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstler:innen und Produktionsgesellschaften sowie zu allen Umsatzsteuerfragen mit Bezug zur Veranstaltungsbranche und zur Veranstaltungssicherheit im weitesten Sinne beratend zur Verfügung.
Donnerstag, 27.02.25, 13-14 Uhr. Thema: „GEMA – das Praxisseminar“
Hier finden Sie weitere Informationen:
GEMA nimmt Rechnung zurück: Die GEMA übersandte der Veranstalterin der DOGLIVE (Münsters Hundemesse und Event) für eine Hunde-Galaveranstaltung eine Rechnung über einen Lizenzbetrag in Höhe von mehr als Euro 8.000,00. Nachdem RA Poser die GEMA darauf hinwies, dass der der Rechnung zugrunde gelegte GEMA-Tarif falsch ist, stornierte die GEMA die Rechnung sofort und kündigte die unverzügliche Rückzahlung des zu Unrecht vereinnahmten überhöhten Lizenzbetrages an.
Nunmehr erwartet die Veranstalterin der DOGLIVE eine massiv reduzierte angemessene Lizenzrechnung. (Dezember 2024)
Bundesgerichtshof bestätigt die Siege zweier Mandanten von RA Poser in einem Fall mit Bezug zu Leistungsschutzrechten ausübender Künstler: Mit der Abweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH ein obsiegendes Urteil des Landgerichts Hamburg und ein obsiegendes Berufungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestätigt: Ein Künstlervertrag / Head of Agreement ist sittenwidrig und damit von Anfang an nichtig, wenn in rechtlichen Dingen bei Vertragsabschluss unerfahrene Künstler geknebelt und einseitig benachteiligt werden. Dies ist bei einer fehlenden Vorauszahlung, einer Überwälzung der Produktionskosten auf die ausübenden Künstler, fehlender Verrechnungsmöglichkeit, einer unbestimmten Laufzeit mit benachteiligender Optionsregelung und anderen die Künstler benachteiligenden Regelungen der Fall. Das Label begeht in diesem Fall bei der Verwertung der Aufnahmen eine Urheberrechtsverletzung und ist bis zu 10 Jahren zur Herausgabe des Erlangten (Restschadensersatzanspruch) und zur Leistung von Schadensersatz an die Künstler verpflichtet. (September 2024)
Keine Künstlersozialabgabe auf Geschäftsführergehälter: Die Künstlersozialkasse unterwarf das Gehalt von 2 Geschäftsführern eines Tonstudios zunächst der Künstlersozialabgabe. Es ging um einige tausend Euro für die Vergangenheit und die Zukunft. Nach Einschaltung von RA Poser wurde diese Forderung vollständig zurück genommen und das Nichtanfallen der Küso für die Zukunft bestätigt. (September 2023)
Großer urheberrechtlicher Plagiatsprozess eines Hochschullehrers gegen die Hochschule über 2 Instanzen: Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln sprechen einem Hochschullehrer wegen unberechtigter Nutzung der von ihm erschaffenen Seminarunterlagen durch 2 Dozenten der Hochschule einen höheren Schadensersatzbetrag wegen Verletzung seines Urheberrechts zu. (März 2023)
Nutzung gemafreier Musik: Die GEMA verlangt von einer Sportstudio-Betreiberin Lizenzen in Höhe von mehr als 20.000,00 Euro. Das Landgericht Frankfurt am Main spricht der GEMA nach einem Teilanerkenntnis 56,00 Euro zu. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen. (Februar 2023)
Rechtsanwalt Ulrich Poser bietet als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht eine umfassende Beratung in allen Fällen mit Bezug zum Urheberrecht und vertritt Sie vor Gericht. Mehr…
RA Poser schult und berät Sie in Sachen Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten. Mehr…
RA Poser erstellt für Veranstalter:innen und Betreiber:innen Mietverträge, Vermiet-AGB, Hausordnungen sowie Online-Kartenverkaufs-AGB (KK-AGB) und natürlich Konzert- und Veranstaltungsverträge.
RA Poser überprüft für Sie auch alle Künstler- und Labelverträge
sowie Verlagsverträge anwaltlich. Mehr…
RA Poser hilft Ihnen in allen Fragen des veranstaltungsbezogenen Steuerrechts. Hier geht es um § 50a EStG und das einschlägige Umsatzsteuerrecht Mehr…
RA Poser übernimmt Ihr komplettes Forderungsmanagement: Von der Mahnung bis zum Inkasso. Mehr…
RA Ulrich Poser berät Sie anwaltlich bei der Gründung und dem Betrieb von Unternehmen und Non-Profit-Organisationen. Mehr…
RA Ulrich Poser hilft Ihnen, Marken, Titel und geschäftliche Bezeichnungen zu schützen und vertritt Sie anwaltlich im Falle der Verletzung Ihrer Rechte. Mehr…
In seiner Eigenschaft als Datenschutzbeauftragter TÜV (R) hilft Ihnen Ulrich Poser dabei, Ihre Datenschutzbelange im Unternehmen DSGVO-konform zu gestalten. Ulrich Poser erstellt Ihnen
– eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
– eine interne Datenschutz-Mitarbeiteranweisung
– interne Datenschutz-Guidelines (technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz)
– DSGVO-konforme Verträge mit Auftragsverarbeitern
Veröffentlichungen bei C. H. Beck
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Zentrale Aspekte wie Künstlergage, Zahlungsgepflogenheiten, beschränkte Steuerpflicht, Freistellungsmöglichkeiten, Umsatzsteuerfragen usw. sind eingehend kommentiert.
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