


Donnerstag, 26.10.23, 13-14 Uhr. „GEMA-Update: Veranstaltungen rund um Weihnachten – Schwerpunkt Weihnachtsmärkte“
Hier finden Sie weitere Informationen:
Nutzung gemafreier Musik: Die GEMA verlangt von einer Sportstudio-Betreiberin Lizenzen in Höhe von mehr als 20.000,00 Euro. Das Landgericht Frankfurt am Main spricht der GEMA nach einem Teilanerkenntnis 56,00 Euro zu. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen. (Februar 2023)
Erfolg in örtlicher Zuständigkeitsfrage: GEMA kann in Hamburger Niederlassung verklagt werden (§ 21 ZPO)! (Juni 2022)
GEMA-Pflicht in Reisebussen: GEMA nimmt Klage vor dem Amtsgericht Bielefeld nach richterlichem Hinweis zurück. (April 2022)
Keine GEMA-Pflicht von Schulabschlussfeiern: GEMA verliert Prozess vor dem Amtsgericht Bielefeld. (März 2022)
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht ohne Weiteres persönlich für Forderungen der GEMA gegen die GmbH. GEMA nimmt Klage vor dem Landgericht Potsdam nach gerichtlichen Hinweisen zurück. (Dezember 2021)
Das Kerngebiet der Kanzlei ist die Beratung und gerichtliche Vertretung im Urheberrecht und Medienrecht sowie im Veranstaltungsrecht für Kommunen, Kulturämter, Spielstätten wie Theater und Konzerthäuser, Veranstalter, Betreiber, Clubs, Sportstudios, Hallen, Festivals, Musiker, Künstler, Urheber, Texter, Komponisten, Arrangeure, Verlage, Kreative, Agenturen und Gastspieldirektionen.
Rechtsanwalt Ulrich Poser steht Ihnen auch im Falle von urheberrechtlichen Abmahnungen (z.B. bei Filesharing-Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aufgrund Nutzung des Protokolls BitTorrent im Zusammenhang mit dem illegalen Upload von Spielfilmen ) beratend zur Verfügung.
Anwalt Poser bietet Beratung in allen Fällen mit Bezug zum Urheberrecht und vertritt Sie vor Gericht. Mehr…
RA Poser schult und berät Sie in Sachen Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten. Mehr…
RA Poser erstellt für Veranstalter und Betreiber Mietverträge, Vermiet-AGB und Hausordnungen sowie Online-Kartenverkaufs-AGB (KK-AGB) und natürlich Konzert- und Veranstaltungsverträge.
RA Poser überprüft auch Künstler- und Labelverträge
sowie Verlagsverträge. Mehr…
RA Poser hilft Ihnen in allen Fragen des veranstaltungsbezogenen Steuerrechts. Hier geht es um § 50a EStG und das einschlägige Umsatzsteuerrecht Mehr…
RA Poser übernimmt Ihr komplettes Forderungsmanagement: Von der Mahnung bis zum Inkasso. Mehr…
RA Ulrich Poser berät Sie anwaltlich bei der Gründung und dem Betrieb von Unternehmen und Non-Profit-Organisationen. Mehr…
RA Ulrich Poser hilft Ihnen, Veranstaltungstitel, Marken
und geschäftliche Bezeichnungen zu schützen. Mehr…
In seiner Eigenschaft als Datenschutzbeauftragter TÜV (R) hilft Ihnen Ulrich Poser dabei, Ihre Datenschutzbelange im Unternehmen DSGVO-konform zu gestalten. Ulrich Poser erstellt Ihnen
– eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
– eine interne Datenschutz-Mitarbeiteranweisung
– interne Datenschutz-Guidelines (technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz)
– DSGVO-konforme Verträge mit Auftragsverarbeitern
• RA Poser zum BGH-Urteil „Zahnarztpraxis contra GEMA“ auf impulse.de (externer Link)
• RA Ulrich Poser in der Welt am Sonntag vom 24. Mai 2015 zum Thema GEMA und Stadtfeste (PDF 502kB)
Lesen Sie die Fachartikel als PDF, das erforderliche Passwort erhalten Sie auf Nachfrage per E-Mail.
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Veröffentlichungen bei C. H. Beck
Konzert- und Veranstaltungsverträge
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Zentrale Aspekte wie Künstlergage, Zahlungsgepflogenheiten, beschränkte Steuerpflicht, Freistellungsmöglichkeiten, Umsatzsteuerfragen usw. sind eingehend kommentiert.
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