Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt 2014

 

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat den Antrag eines Finanzamts auf Zwangsbefreiung von der Umsatzsteuer im Falle eines sehr populären deutschen Liedermachers 2014 abgelehnt. Damit hat sich das Regierungspräsidium vollumfänglich der Auffassung des Verwaltungsgerichts Leipzig im Urteil aus dem Jahre 2012 angeschlossen. Sowohl das Verwaltungsgericht, als auch das Regierungspräsidium folgten somit zu 100 % der Rechtsauffassung von RA Ulrich Poser.

Dem Spuk „Zwangsbefreiung von unternehmerisch tätigen Künstlern von der Umsatzsteuer“ dürfte damit ein Ende bereitet sein.

 

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