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Fragen zur Gema?

Ärger mit der Gema?

Angst vor der Gema?

Das Motto in Sachen Gema von RA Poser:

„Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser!“

RA Ulrich Poser ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und hat seit vielen Jahren große Erfahrung im täglichen Umgang und in der täglichen Konfrontation mit der Verwertungsgesellschaft Gema. Ulrich Poser kennt die Gematarife im Detail und kann seinen Mandanten in vielen Fällen dabei helfen, Geld zu sparen. Manchmal sogar sehr viel Geld. Er überprüft alle Gemarechungen penibel auf ihre Richtigkeit, insbesondere auf den richtigen Tarif, darauf, ob alle möglichen Rabatte gewährt wurden und zuvörderst, ob überhaupt Gema-Lizenzen anfallen, was bei weitem nicht immer der Fall ist.

Im Januar 2018 hat RA Poser einen Rechtsstreit gegen die Gema mit einem Streitwert von über 600.000,00 Euro für seine Mandantin vor dem Landgericht München I rechtskräftig gewonnen. RA Poser erachtet es als für seine Arbeit bezeichnend, dass die Gema in diesem Falle nicht einmal in Berufung ging.

Im Januar 2019 ging ein Verfahren vor der urheberrechtlichen Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (früher: Urheberrechtsschiedsstelle), dem ein Streit über die Angemessenheit eines Gematarifs zugrunde lag, zur vollen Zufriedenheit von RA Poser und einer seiner Mandantinnen aus.

Rechtsanwalt Poser hilft kleinen Unternehmen (meist kleine Ladengeschäfte), die mangels „recht vielen Personen“ und damit mangels öffentlicher Musiknutzung gar keine Gemalizenzen zahlen müssen und ist Profi in der Planung und Umsetzung zu 100 % gemafreier Veranstaltungen, wie z.B. gemafreier Weihnachtsmärkte.

 

 

RA Ulrich Poser unterstützt Sie gern u.a. bei

 

  1. der Anmeldung Ihrer Veranstaltungen bei der Gema
  2. der Auswahl des richtigen Gema-Tarifs
  3. allen Tarif- und Nachlassverhandlungen mit der Gema
  4. der Auswahl der einschlägigen Gema-Rabatte
  5. der Überprüfung Ihrer Gema-Rechnungen
  6. dem Abschluss eines Pauschal- oder Gesamtvertrages mit der Gema
  7. dem Abschluss von Tarifvereinbarungen mit der Gema
  8. der Führung etwaiger Schiedsstellenverfahren
  9. allen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten gegen die Gema
  10. der Planung und Durchführung Ihrer zu 100 % gemafrien Veranstaltung